Bewohnerparken
Bewohner im Sinne dieser Regelung sind die Personen, die im Bewohnerparkbereich tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Jeder berechtigte Bewohner erhält einen Bewohnerparkausweis pro Jahr für ein Fahrzeug, für das er Halter ist oder über welches er nachweislich ständig verfügt.
Bewohnerparkzonen A 1 & A 2 in der Altstadt
Seit dem 01. November 2019 gelten für die Stralsunder Altstadt zwei Bewohnerparkzonen:
Zone A 1 (nördliche Altstadt)
Zone A 2 (südliche Altstadt)
Die Abgrenzung zwischen einer nördlichen und einer südlichen Zone verläuft dabei entlang Apollonienmarkt - Ossenreyerstraße - Heilgeiststraße (siehe Karte).
Übersicht Bewohnerparkzonen in der Stralsunder Innenstadt seit dem 01.11.2019
Gesetzliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (nur mit Hauptwohnsitz)
- Fahrzeugschein
- falls Bewohner nicht identisch mit Fahrzeughalter, Nachweis einer Halterverfügung
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Bewohner-Parkausweises
Kosten/Gebühren
- 1/2 Jahr: 20,00 Euro
- 1 Jahr: 30,00 Euro
03831 253 573
03831 252 53 573
JScholz@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 811
03831 252 52 811
strassen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Themenkarte Parken und Verkehr

In unserer Themenkarte Verkehr können Sie sich immer aktuell über Straßen-baumaßnahmen, das Netz des Öffentlichen Nahverkehrs und Park-möglichkeiten in der Hansestadt Stralsund informieren.
Hier klicken