Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Bei Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes vorzulegen. Bestehen die Voraussetzung für das Merkzeichen "aG" oder "Bl" wird eine europaweite Ausnahmegenehmigung mit der dazugehörenden Parkkarte (blaues Piktogramm) erteilt.
Weiterhin kann bei Vorliegen des Merkzeichens „G“ 80 % oder „G“ 70 % und zusätzlich 50 % „Herz“ eine Ausnahmegenehmigung für das Bundesgebiet oder das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung vom Landesamt für Gesundheit (Versorgungsamt).
Gesetzliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines personengebundenen Parkplatzes für Menschen mit Behinderungen
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen von schwerbehinderten Menschen
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Planung und Straßenbau
Jana Scholz
Telefon
03831 253 573
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Telefax
03831 252 53 573
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E-Mail
JScholz@stralsund.de
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Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
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