Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Wichtige Hinweise

In Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit ist der Antrag wenigstens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist anzugeben. Der Streckenverlauf ist lückenlos und mit korrekter Straßennamensbezeichnung anzugeben.

Der Nachweis über den bestehenden Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist dem Antrag beizufügen oder rechtzeitig vor Erteilung der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nachzureichen.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Planung und Straßenbau
Mandy Tewes
Telefon
03831 253 575
Telefax
03831 252 53 575
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
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