Verkehrsbeschränkung

Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer – die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes – von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Wichtige Hinweise

Anträge müssen vollständig 14 Tage vor Beginn der Arbeiten mit Verkehrszeichenplan bzw. Regelplan bei der Behörde eingehen.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Planung und Straßenbau
Thomas Utz
Telefon
03831 253 572
Telefax
03831 252 53 572
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
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