Sondernutzung, Zufahrten
Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen.
Gesetzliche Grundlagen
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)
- Kommunalverfassung M-V
- Straßensondernutzungssatzung der Hansestadt Stralsund
- Grünflächensatzung der Hansestadt Stralsund
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Antrag
Wichtige Hinweise
Vor Tätigkeiten bzw. Vorhaben, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Personen oder Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - von der unteren Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.
Dies gilt unabhängig von der Erteilung einer Genehmigung zur Sondernutzung.
Kosten/Gebühren
- 33,00 Euro zzgl. Nutzungsbebühren gemäß Satzung der Hansestadt Stralsund
Formulare/Anträge
Antrag auf Herstellung einer PKW/LKW-Auffahrt
Antrag zur Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
Antrag zur Sondernutzung für Freisitzflächen
Antrag zur Sondernutzung für Werbeaufsteller, Werbebanner, Warenpräsentation, Handel
Antrag zur Sondernutzung für Veranstaltungszwecke
03831 253 440
03831 252 53 440
SRades@stralsund.de
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 811
03831 252 52 811
strassen@stralsund.de
Amt für stadtwirtschaftliche Dienste | Abteilung Grün- und Parkanlagen
Bauhofstraße 4
18439 Stralsund
03831 252 855
03831 252 52 811
stadtwirtschaft@stralsund.de
Postfach 2145
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