Sondernutzung, Zufahrten

Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen. 

Gesetzliche Grundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Antrag

Wichtige Hinweise

Vor Tätigkeiten bzw. Vorhaben, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Personen oder Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - von der unteren Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.

Dies gilt unabhängig von der Erteilung einer Genehmigung zur Sondernutzung.

Kosten/Gebühren

  • 33,00 Euro zzgl. Nutzungsbebühren gemäß Satzung der Hansestadt Stralsund
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Verkehrslenkung
SG Allgemeine Verwaltung
Silke Rades
Telefon
03831 253 440
Telefax
03831 252 53 440
Balázs Fazekas
Telefon
03831 253 421
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund | Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Allgemeine Verwaltung
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für stadtwirtschaftliche Dienste | Abteilung Grün- und Parkanlagen
Bauhofstraße 4
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 855
Telefax
03831 252 52 811
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund