Kostenbeteiligung an Lernmitteln
Der Elterngrenzbetrag/Kostenbeitrag ist ein Pauschalbetrag und wird als Kostenbeteiligung an den Schulmaterialien von den Sorgeberechtigten der Schüler/innen erhoben.
Diese Materialien werden von den Schülern und Schülerinnen verbraucht oder verbleiben bei ihnen.
Darüber hinaus anfallende Kosten werden durch die Hansestadt Stralsund getragen.
Alle Sorgeberechtigten (bzw. volljährigen Schüler) erhalten zum Anfang des Schuljahres einen Bescheid (Verwaltungsakt).
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage für den Elterngrenzbetrag finden Sie im § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes M-V in Verbindung mit der Grenzbetragsverordnung M-V und der Satzung der Hansestadt Stralsund zur Beteiligung an den Lernmitteln.
Satzung der Hansestadt Stralsund zur Beteiligung an den Lernmitteln
Kosten
Der Kostenbeitrag pro Schüler und Schuljahr ist auf 30,68 € festgesetzt.
Formulare/Anträge
03831 252 733
MLindau@stralsund.de
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schule und Sport
Hafenstraße 20
18439 Stralsund
03831 252 761
03831 252 52 761
schulverwaltung@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund