Bürger
Strelapass
Der Strelapass kann nur für Einwohner/innen mit erstem Wohnsitz in der Hansestadt Stralsund und deren Kinder bzw. Angehörige in Anspruch genommen werden, sofern nachfolgende Voraussetzungen nachgewiesen werden können:
1. Familien mit mindestens zwei Kindern
- Als Kinder im Sinne der "Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses" gelten Angehörige, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
2. Allein erziehende Mütter und Väter
3. Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen
4. Empfänger/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem SGB II
5. Empfänger/innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII
6. Studenten/innen
Vergünstigungsbereiche
(entsprechend der Entgelt- und Gebührenordnungen)
- Zoo Stralsund
- STRALSUND MUSEUM (in den Standorten Katharinenkloster, Museumshaus Mönchstra0e 38 und Marinemuseum auf dem Dänholm)
- Stadtbibliothek
- HanseDom - Sportbad
- Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Familienbildungsstätte DRK e.V.
- Frauentreff "Sundine"
- Speicher am Katharinenberg
- Volkshochschule
- Musikschule
- Theater Vorpommern
- STIC-er Jugendtheater e.V.
Doppelte Ermäßigungen sind ausgeschlossen!
Gesetzliche Grundlagen
Richtlinie Stralsunder Familien- und Sozialpass (Strelapass)
Ansprechpartner
Telefon
03831 253 758
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Telefax
03831 252 53 734
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E-Mail
meldewesen@stralsund.de
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Telefon
03831 252 882
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Telefax
03831 252 52 710
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