Fischereischein für Sportfischer
Wer den Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeines für Sportfischer sind die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seine Hauptwohnung hat.
Eine Vorraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit ist eine bestandene Fischereischeinprüfung.
Die Prüfungstermine für die Fischereischeinprüfungen werden spätestens einen Monat vorher in geeigneter Weise bekannt gemacht.
Der Bewerber hat sich spätestens eine Woche vor dem angekündigten Prüfungstermin bei einer der Prüfungsbehörden anzumelden
Gesetzliche Grundlagen
- Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V)
- Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V)
- Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe (FSchVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
- Prüfungszeugnis zum Erwerb eines Fischereischeines
- aktuelles Passbild
Wichtige Hinweise
Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.
Gebühren/ Kosten
Ablegen der Fischereischeinprüfung:
- für Personen bis zum 18. Lebensjahr: 15,00 Euro
- für Personen über 18 Jahre: 25,00 Euro
- Erteilung eines Fischereischeines oder Ausstellung eines Ersatzdokumentes: 8,00 Euro
03831 253 760
03831 252 53 760
MWulf@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr