Zeitlich befristeter Fischereischein
Für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie gültige Fischereidokumente. Wenn Sie keinen Fischereischein auf Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung besitzen, können Sie einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) beantragen.
Digitale Beantragung – Einfach und bequem
Die Fischereidokumente können Sie schnell und unkompliziert online erwerben – ohne Behördengang! Nutzen Sie hierfür den Online-Shop der oberen Fischereibehörde:
Vorteile der digitalen Antragstellung:
- bequeme Beantragung von zu Hause
- sofortiger Zugriff auf das digitale Dokument und die Informationsbroschüre
- keine Wartezeiten oder Postlaufzeiten
Gültigkeit
- Der Touristenfischereischein gilt für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage.
- Eine Verlängerung für weitere 28 Tage ist möglich, wenn die Erstausstellung im Kalenderjahr vorliegt.
- Zurzeit ist der digitale Erwerb einer Verlängerungsbescheinigung zum zeitlich befristeten Fischereischein noch nicht möglich. Nutzen Sie hier bitte die Ausgabestellen.
Voraussetzungen
- Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern sein.
- Vollendung des vierzehnten Lebensjahres
Zusätzliche Erfordernisse
- Staatliche Fischereiabgabe: Für das laufende Jahr ist eine gültige Fischereiabgabe erforderlich.
- Angelerlaubnis: Zusätzlich benötigen Sie eine Angelerlaubnis vom jeweiligen Fischereirechtsinhaber. Für Bodden- und Küstengewässer erteilt die obere Fischereibehörde die Erlaubnis.
Die Fischereiabgabemarke sowie die Angelerlaubnis für Bodden- und Küstengewässer erhalten Sie unter: erlaubnis.angeln-mv.de
Postalische Beantragung (nur in Ausnahmefällen)
Falls Sie die Zusendung des Fischereischeins per Post wünschen, beachten Sie:
- Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Angeltermin eingereicht werden.
- Eine Kopie Ihres Personaldokuments und die Gebührenüberweisung im Voraus sind erforderlich.
Anschrift:
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Postfach 2145
18408 Stralsund
Gebühren
- Digitale Erstausstellung: 23 €
- Erstausstellung per Dokument: 24 €
- Verlängerung: 13 €
Bankverbindung (nur bei postalischer Antragstellung und bei Verlängerung):
Hansestadt Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE35150505000100050581
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: 99999.30019 - Name des Antragstellers
Weitere Ausgabestellen
Den Touristenfischereischein und Verlängerungen erhalten Sie auch vor Ort:
Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund
Alter Markt 9
18439 Stralsund
Ordnungsamt, Abteilung Hafenamt
Hafenstraße 50
18439 Stralsund
Weitere Ausgabestellen finden Sie unter:
www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein
Formulare/Anträge
Touristenfischereischein (Erstantrag oder Verlängerung) beantragen
03831 253 760
03831 252 53 760
MWulf@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr