Zeitlich befristeter Fischereischein

Für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie gültige Fischereidokumente. Wenn Sie keinen Fischereischein auf Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung besitzen, können Sie einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) beantragen.

Digitale Beantragung – Einfach und bequem

Die Fischereidokumente können Sie schnell und unkompliziert online erwerben – ohne Behördengang! Nutzen Sie hierfür den Online-Shop der oberen Fischereibehörde:

erlaubnis.angeln-mv.de

Vorteile der digitalen Antragstellung:

  • bequeme Beantragung von zu Hause
  • sofortiger Zugriff auf das digitale Dokument und die Informationsbroschüre
  • keine Wartezeiten oder Postlaufzeiten

Gültigkeit

  • Der Touristenfischereischein gilt für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage.
  • Eine Verlängerung für weitere 28 Tage ist möglich, wenn die Erstausstellung im Kalenderjahr vorliegt.
  • Zurzeit ist der digitale Erwerb einer Verlängerungsbescheinigung zum zeitlich befristeten Fischereischein noch nicht möglich. Nutzen Sie hier bitte die Ausgabestellen.

Voraussetzungen

  • Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern sein.
  • Vollendung des vierzehnten Lebensjahres

Zusätzliche Erfordernisse

  • Staatliche Fischereiabgabe: Für das laufende Jahr ist eine gültige Fischereiabgabe erforderlich.
  • Angelerlaubnis: Zusätzlich benötigen Sie eine Angelerlaubnis vom jeweiligen Fischereirechtsinhaber. Für Bodden- und Küstengewässer erteilt die obere Fischereibehörde die Erlaubnis.

Die Fischereiabgabemarke sowie die Angelerlaubnis für Bodden- und Küstengewässer erhalten Sie unter: erlaubnis.angeln-mv.de

Postalische Beantragung (nur in Ausnahmefällen)

Falls Sie die Zusendung des Fischereischeins per Post wünschen, beachten Sie:

  • Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Angeltermin eingereicht werden.
  • Eine Kopie Ihres Personaldokuments und die Gebührenüberweisung im Voraus sind erforderlich.

Anschrift:
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Postfach 2145
18408 Stralsund

Gebühren

  • Digitale Erstausstellung: 23 €
  • Erstausstellung per Dokument: 24 €
  • Verlängerung: 13 €

Bankverbindung (nur bei postalischer Antragstellung und bei Verlängerung):

Hansestadt Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE35150505000100050581
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: 99999.30019 - Name des Antragstellers

Weitere Ausgabestellen

Den Touristenfischereischein und Verlängerungen erhalten Sie auch vor Ort:

Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund
Alter Markt 9
18439 Stralsund

Ordnungsamt, Abteilung Hafenamt
Hafenstraße 50
18439 Stralsund

Weitere Ausgabestellen finden Sie unter:
www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Marion Wulf
Telefon
03831 253 760
Telefax
03831 252 53 760
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 722
Unsere Sprechzeiten
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