Luftballons/Ballonaufstiege

Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach § 21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich.

Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

  • in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
    • internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt) 
    • Regionalflughäfen (wie z. B. Rostock)
    • militärischen Flugplätzen 
  • von mehr als 500 Ballonen

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:

  • Die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben).
  • Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
  • Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

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