Auskunftsersuchen aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es dient dazu, der Behörde einen umfassenden Überblick über die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Gewerbebetriebe nach Zahl, Art und Umfang zu verschaffen und soll der Behörde dazu verhelfen, sich jederzeit über die Person eines Gewerbetreibenden zu informieren.
Ein Rechtsanspruch auf eine Auskunft aus dem Gewerberegister besteht nicht, insbesondere nicht auf Ermittlungen zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche.
Auskünfte können auf formlosen Antrag nur über Gewerbetreibende der Hansestadt Stralsund auf Grund der im Gewerberegister enthaltenen Daten erteilt werden und auch nur dann, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere sind bei unzureichenden Angaben (Suchkriterien) Verwechslungen nicht ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Wichtige Hinweise
Auskünfte werden nur erteilt, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Gebühren/ Kosten
Eine einfache sowie negative Auskunft kostet 11 Euro, eine erweiterte je nach Verwaltungsaufwand 11 Euro bis 32 Euro.
03831 253 707
03831 252 53 707
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
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ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr