EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Für die Mitglieder der Europäischen Union gilt europäisches Recht. Danach können sich Arbeitnehmer/-innen grundsätzlich ohne Einschränkung zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bewegen, um dort eine bezahlte Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten können innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen, sie können in anderen EU-Mitgliedstaaten auch Unternehmen gründen.
Es gibt jedoch Übergangsregelungen nach dem Beitritt eines Landes. Um einen Überblick über die komplizierte Rechtsmaterie zu erhalten, hat das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Handbuch bezüglich grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung oder Niederlassung erarbeitet, das Sie unter dem Punkt "Formulare" (siehe unten) finden.
Beratung zu den vielfältigen rechtlichen Vorschriften gibt jede Behörde in ihrer Zuständigkeit.
Der Bereich Gewerbeangelegenheiten kann nur innerhalb seiner Zuständigkeit, d.h. im Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht beratend tätig sein und die Gewerbeanzeige entgegennehmen bzw. entsprechende Gewerbeerlaubnisse erteilen.
Gesetzliche Grundlagen
Diese sind vielfältig und können hier nicht alle aufgeführt werden. Sie reichen vom EG-Vertrag (EGV) über das Aufenthaltsrecht, Arbeitsgenehmigungsrecht, Sozialrecht, das Gewerberecht, Tarifvertragsrecht, die Steuergesetze bis zum Sozialversicherungsrecht und weitere Gesetze sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Gesetzliche Grundlagen für das Gewerberecht sind die Gewerbeordnung (GewO), die Handwerksordnung (HWO), das Gaststättengesetz (GastG), das Ladenöffnungsgesetz (LöffG M-V), das Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V) und das Waffengesetz (WaffG).
Wichtige Hinweise
Mehr Informationen finden Sie unter www.service.m-v.de
03831 253 708
03831 252 53 708
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
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8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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