Verkauf aus besonderem Anlass
Das gelegentliche Feilbieten von Waren ist auch ohne Reisegewerbekarte aus besonderem Anlass möglich. Dazu ist die Erlaubnis der Behörde nötig.
Solch ein besonderer Anlass ist zum Beispiel der Verkauf von Grabschmuck und Tannengrün zu den stillen Feiertagen oder auch der Baumverkauf zu Weihnachten.
Zwei Wochen vor Beginn des Verkaufs ist diese Erlaubnis zu beantragen.
Für den Verkauf auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Diese Genehmigung ist beim Bauamt, Abteilung Straßen und Stadtgrün, Sachgebiet Grün- und Straßenunterhaltung in der Bauhofstraße 4, 18439 Stralsund einzuholen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 55a Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO
Wichtige Hinweise
Die entsprechenden Anträge sind zwei Wochen vor Beginn des Verkaufs zu stellen.
Gebühren/Kosten
Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 22 Euro bis 127 Euro fällig.
03831 253 710
03831 252 53 710
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr