Verkaufssonntage

Verkaufssonntage nach Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V (4 Sonntage/Jahr)

Grundsätzlich ist der gewerbliche Verkauf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gemäß § 3 Abs. 2 Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024 (gültig ab 1. Februar 2024) ausgeschlossen.

Aus besonderem Anlass kann mit Erlaubnis der zuständigen Behörde an bis zu 4 Sonntagen im Jahr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die Sonntage des Monats Dezember - Ausnahme 1. Advent) geöffnet werden. Ausgenommen davon ist der Bereich der historischen Altstadt der Hansestadt Stralsund, für den nach Bäderverkaufsverordnung M-V jährlich Verkaufssonntage mittels Allgemeinverfügung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund festgelegt werden.

Gesetzliche Grundlagen
§ 6 Abs. 1 ÖffZG M-V

Wichtige Hinweise

Für die Freigabe eines Verkaufssonntages ist mindestens vier Wochen vorher ein formloser Antrag zu stellen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, worin der besondere Anlass für die Sonntagsöffnung begründet ist und welche Aktivitäten hierzu vorgesehen sind.

Die Sonntagsöffnung selbst stellt keinen besonderen Anlass für eine Erlaubnis dar. Zu beachten ist auch, dass die Öffnung nicht vor 11:30 Uhr beginnen darf.

Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag

Gebühren/Kosten
Die Gebühr beträgt je nach Verwaltungsaufwand 30 Euro bis 98 Euro pro Einzelentscheidung.

Verkaufssonntage in der Altstadt nach Bäderverkaufsverordnung M-V (BädVerkVO M-V)

Für die historische Altstadt der Hansestadt Stralsund (Bereich Klosterstraße, Am Langen Wall, Am Fischmarkt, Seestraße, Ippenkai, Verbindung zwischen Sundpromenade und Nordmole, Seestraße bis Ecke Fährwall, Olof-Palme-Platz, Knieperwall, Frankenwall, Frankendamm bis Ecke Frankenhof, Frankenhof im rechten Winkel zum Frankendamm) werden die Verkaufssonntage mittels Allgemeinverfügung jährlich durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund festgelegt.

Wichtige Hinweise
Die bis zu acht verkaufsoffenen Sonntage werden für die Stralsunder Altstadt per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund bekannt gemacht. Es bedarf somit keiner gesonderten Beantragung durch einzelne Altstadthändler.

Der Verkauf ist für die Zeit zwischen 13 und 18 Uhr freigegeben.

Verkaufsoffene Sonntage für die Stralsunder Altstadt im Jahr 2024

  • 24. März
  • 28. Juli
  • 06. Oktober
  • 01. Dezember
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Tino Krusch
Telefon
03831 253 708
Telefax
03831 252 53 708
Ines Papenfuß
Telefon
03831 253 712
Telefax
03831 252 53 712
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 722
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