Allgemeine Verkaufszeiten/Ladenöffnung an Samstagen

Das Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz - ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024 (gültig ab 1. Februar 2024) regelt die allgemeinen Verkaufszeiten für das Feilhalten (Verkauf) innerhalb und außerhalb von Verkaufsstellen aller Art, insbesondere auch sonstigen Verkaufsständen, sofern von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden (Öffnungszeiten).

Dem Verkauf stehen die Entgegennahme von Warenbestellungen und die fachliche Beratung vor Ort gleich. 
Ausgenommen ist das Feilhalten

  • über elektronische Medien,
  • in Kleinstverkaufsstellen ohne persönlichen Kundenkontakt, die insbesondere geprägt sind von digitalem Zutritt und digitaler Bezahlung, sowie
  • auf gewerberechtlich festgesetzten Messen, Ausstellungen und Volksfesten sowie Märkten mit Ausnahme der Wochenmärkte.

Der gewerbliche Verkauf ist an Werktagen montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung zulässig. An Samstagen liegt die zeitliche Begrenzung bei 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr, darüberhinausgehend ist an nur vier Samstagen aus besonderem Anlass der Verkauf bis 24:00 Uhr nach entsprechender Anzeige bei der zuständigen Behörde zulässig.

Der gewerbliche Verkauf ist gesetzlich ausgeschlossen:

  • an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr (wenn Sonntag: gewerbliche Verkauf ist für die Dauer von höchstens drei Stunden bis längstens 14:00 Uhr zulässig, wenn überwiegend Lebens- und Genussmittel oder Weihnachtsbäume feilgehalten und die Hauptzeiten der Gottesdienste nicht gestört werden)

Es bestehen Möglichkeiten zur Ausnahme vom Verkaufsverbot an Sonntagen. weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen

§ 6 Abs. 3 ÖffZG M-V

Wichtige Hinweise

Für die Ausnahme von der zeitlichen Beschränkung des Verkaufs an Samstagen ist das Anzeigeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens zwei Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular Samstagsöffnung nach 22:00 Uhr

Gebühren/Kosten

gebührenfrei

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Ines Papenfuß
Telefon
03831 253 712
Telefax
03831 252 53 712
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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