Melderegisterauskunft (erweiterte)
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, dem darf zusätzlich Auskunft erteilt werden über:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für die Beantragung einer Melderegisterauskunft online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 44 – 49 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums; Kostenverordnung Innenministerium (KostVO IM M-V)
Hinweise
Die Erteilung einer Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
1. die Identität der Person über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine (frühere) Anschrift eindeutig festgestellt werden kann und
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt.
Kosten/Gebühren
Die Gebühr beträgt für die Erteilung einer
- einfachen Melderegisterauskunft 8,00 Euro
- erweiterten Melderegisterauskunft 10,00 Euro
Ist für die Erteilung der Melderegisterauskunft ein größerer Verwaltungsaufwand erforderlich, zum Beispiel eine Archivauskunft, sind zuzüglich der oben genannten Gebühren 10,00 Euro zu entrichten.
Die Gebührenschuld ist mit Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu begleichen. Fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck oder einen Nachweis über die Einzahlung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Hansestadt Stralsund
BIC NOLADE21GRW
IBAN DE35150505000100050581
Kreditinstitut: Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: Melderegisterauskunft 11006.10200
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr