Ersatzführerschein
Ein Ersatzführerschein wird auf Antrag anstelle eines unbrauchbar gewordenen, verlorenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Wurde der Führerschein gestohlen, sollte der Inhaber des Führerscheins eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bei Verlust des Führerscheins hat der Inhaber eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Mit der Aushändigung des Ersatzführerscheins verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des Ersatzführerscheins wieder aufgefunden, ist dieser unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
- polizeiliche Anzeige (bei Diebstahl)
Gebühren/ Kosten
- Ersatzführerschein: 35,60 EUR
- Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
- Direktversand: 4,28 EUR
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