Umtausch in einen EU-Führerschein

Gegenwärtig besteht keine allgemeine Pflicht, einen Alt-Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen. Bei Fahrten ins Ausland wird jedoch der Besitz eines EU-Führerscheins empfohlen.

Fahrerlaubnisse, die vor dem 18. Januar 2013 erteilt worden sind, werden auf Antrag auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt.

Über die neuen Fahrerlaubnisklassen wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild
  • Führerschein

Wenn die Fahrerlaubnis in der ehemaligen DDR vor 1982 erworben wurde, ist, falls vorhanden, der Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorzulegen (sog. VK 30).

Gebühren/ Kosten

  • Ausstellung des Führerscheins: 24,00 EUR
  • Direktversand: 4,07 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Verkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Anke Trense
Telefon
03831 253 741
Telefax
03831 252 53 741
Janine Lorenz
Telefon
03831 253 779
Telefax
03831 252 53 779
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 722
Telefax
03831 252 53 722
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