Umtausch in einen EU-Führerschein
Gegenwärtig besteht keine allgemeine Pflicht, einen Alt-Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen. Bei Fahrten ins Ausland wird jedoch der Besitz eines EU-Führerscheins empfohlen.
Fahrerlaubnisse, die vor dem 18. Januar 2013 erteilt worden sind, werden auf Antrag auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt.
Über die neuen Fahrerlaubnisklassen wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
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Sie haben die Möglichkeit, für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Termin zu buchen.
Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- biometrisches Passbild
- Führerschein
Wenn die Fahrerlaubnis in der ehemaligen DDR vor 1982 erworben wurde, ist, falls vorhanden, der Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorzulegen (sog. VK 30).
Gebühren/ Kosten
- Ausstellung des Führerscheins: 24,00 EUR
- Direktversand: 4,07 EUR
03831 253 741
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