Kfz-Tageszulassung

Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.

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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.

zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bzw. Gewerbeanmeldung
  • ggf. das Gutachten für die Anbauabnahme technischer Veränderungen (z.B. Anhängerkupplung, Reifen, Felgen)
  • Vollmacht, wenn das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist

Gebühren/Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand ab 45,90 EUR 
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 781
Telefax
03831 252 53 738
Postanschrift
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Postfach 2145
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Unsere Sprechzeiten
Montag
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