Kfz-Tageszulassung
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung bzw. Gewerbeanmeldung
- ggf. das Gutachten für die Anbauabnahme technischer Veränderungen (z.B. Anhängerkupplung, Reifen, Felgen)
- Vollmacht, wenn das persönliche Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Gebühren/Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand ab 45,90 EUR
Formulare/Anträge
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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Telefon
03831 253 781
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Telefax
03831 252 53 738
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Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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Unsere Sprechzeiten
Montag
8 – 12 Uhr
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Dienstag
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
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