Kfz-Umschreibung
Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines schon registrierten noch zugelassenen Kraftfahrzeuges.
Wird ein zugelassenes Fahrzeug veräußert, entstehen Pflichten für:
- den Veräußerer unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde den Namen und die Anschrift des Erwerbers sowie die Fahrzeugdaten mitzuteilen. Weiterhin muss die Mitteilung die Bestätigung des Erwerbers enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen übergeben wurden.
- den Erwerber unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) und bei Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk auch ein neues Kennzeichen zu beantragen.
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Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wichtige Hinweise
Seit dem 30.01.2014 ist, neben dem Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, auch ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Seit dem 01.03.2014 ist die Zollverwaltung (Hauptzollamt Stralsund) für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig. Den entsprechenden Vordruck des SEPA-Lastschriftenmandates (Formular-Nr. 032021) finden Sie im Formularpool der Zollverwaltung.
Des Weiteren gelten seit dem 01.03.2014 neue Formulare für folgende Aufgaben/Leistungen der Hansestadt Stralsund. Diese finden Sie ebenfalls im Formularpool der Zollverwaltung:
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG (Formular-Nr. 3809)
- Erklärung zum Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG (Formular-Nr. 3811)
- Antrag auf Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft nach § 3 Nr. 7 KraftStG (Formular-Nr. 3813)
- Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 KraftStG (Formular-Nr. 3814)
- Mitteilung der Bankverbindung zur Erstattung von Kraftfahrzeugsteuer (Formular-Nr. 3815)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die gültige HU und AU
- amtliche(s) Kennzeichen
- Vollmacht, wenn ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Gebühren/Kosten
- innerhalb des Zuständigkeitsbereiches: 19,20 – 64,30 EUR
- von einem anderen Zuständigkeitsbereich 29,50 – 74,60 EUR
- Anschriften und Namensänderung: 11,70 EUR
Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) je nach Zulassungsvorgang abweichen.
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 781
03831 252 53 738
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr