Bürger
Kfz-Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Achtung! Aus aktuellem Anlass sind Kfz-Zulassungsvorgänge nur mit Terminvereinbarungen unter folgender Telefonnummer möglich: 03831 253 781.
Es wird zwischen einer Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung auf den selben Fahrzeughalter und eines bereits gelöschten Fahrzeuges unterschieden (Außerbetriebsetzung > 7 Jahre).
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wichtige Hinweise
Seit dem 30.01.2014 ist, neben dem Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, auch ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Seit dem 01.03.2014 ist die Zollverwaltung (Hauptzollamt Stralsund) für den Einzug der Kfz-Steuer zuständig. Den entsprechenden Vordruck des SEPA-Lastschriftenmandates (Formular-Nr. 032021) finden Sie im Formularpool der Zollverwaltung.
Des Weiteren gelten seit dem 01.03.2014 neue Formulare für folgende Aufgaben/Leistungen der Hansestadt Stralsund. Diese finden Sie ebenfalls im Formularpool der Zollverwaltung:
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG (Formular-Nr. 3809)
- Erklärung zum Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG (Formular-Nr. 3811)
- Antrag auf Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft nach § 3 Nr. 7 KraftStG (Formular-Nr. 3813)
- Antrag auf Steuervergünstigung nach § 3 KraftStG (Formular-Nr. 3814)
- Mitteilung der Bankverbindung zur Erstattung von Kraftfahrzeugsteuer (Formular-Nr. 3815)
Erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Abmeldebescheinigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bzw. bei Erlöschen der Betriebserlaubnis, ein Gutachten über eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA
- amtliche(s) Kennzeichen
- Vollmacht, wenn ein persönliches Erscheinen in der Zulassungsbehörde nicht möglich ist
Kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) Übereinstimmungsbescheinigung (COC),Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Einzelgenhemigung eines bereits gelöschten Fahrzeuges nicht vorgelegt werden, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
Gebühren/Kosten
- Wiederinbetriebnahme: 11,70 EUR
- Wiederzulassung nach 18 Monaten: 62,50 EUR
- Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 781
03831 252 53 738
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr