Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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6 Treffer für Ihren Suchbegriff: Großveranstaltung
Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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Der Bereich Kultur ist verantwortlich für die Förderung kultureller Projekte und Veranstaltungen, die Koordination von Großveranstaltungen und die Würdigungen des Ehrenamtes in der Hansestadt Stralsund.
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Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen.
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Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Grünfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür vorher eine Genehmigung einholen.
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Die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten beschäftigt sich mit sämtlichen Belangen des in Stralsund ansässigen Gewerbes.
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