Leinenpflicht für Hunde
Die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt eine Leinenpflicht für Hunde fest, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden. Konkretisiert wurde dies in der Stralsunder Hundeverordnung.
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Kämmereiamt
Das Kämmereiamt ist zuständig für die Finanzen der Stadtverwaltung sowie für Steuern.
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Erlaubnis zum Halten und Führen gefährlicher Hunde
Das Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Erlaubnis ist vor Erwerb des Hundes zu beantragen.
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Fundbüro
Das Fundbüro befindet sich im Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund in der Schillstraße 5-7. Es nimmt alle im Stadtgebiet gefundenen Sachen von den Findern entgegen und verwahrt diese.
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